Eine gut ausgebaute Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur ist entscheidend für Mobilitätswende. Sie hilft die Akzeptanz der Elektrofahrzeuge zu erhöhen und die Reichweitenangst zu nehmen. Auch Parkhäuser- und Tiefgaragenbetreiber haben den Mehrwert von Ladeplätzen erkannt und stellen zunehmend Lademöglichkeiten zur Verfügung, um ihre Attraktivität zu steigern. Die im Bundesverband Parken organisierten Parkhausbetreiber haben es sich zum Ziel gesetzt bis 2025 17.100 Ladepunkte zur Verfügung zu stellen.
Brandschutz darf nicht unberücksichtigt bleiben
Was dem Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland zugute kommt und die Elektrofahrzeugbesitzer freut, birgt auch Gefahren, wenn der Brandschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird. Fahrzeuge mit Antriebsbatterien brennen vermutlich nicht öfter als kraftstoffbetriebene, aber sie brennen anders, sind schwierig zu löschen und verursachen durch die enormen Mengen an Löschwasser Schäden, die sogar die Statik des Gebäudes gefährden können. Betreiber von Parkhäusern und Tiefgaragen müssen daher für die Risiken sensibilisiert werden, damit Parkflächen für Elektrofahrzeuge sowie Ladeinfrastrukturen in den Fokus des Brandschutzes rücken.
Neue VDI-Richtlinie
In den derzeit gültigen Normen und gesetzlichen Vorgaben wird das Thema Elektromobilität noch nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Die zum 1. August 2023 vom Verein Deutscher Ingenieure veröffentlichte VDI-EE 5950 Richtlinie empfiehlt jedoch eindeutig die lokale Branderkennung im Bereich der Ladeplätze (Einrichtungsschutz) und die Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr oder eine ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle. Sie gibt Hinweise zur brandschutzsicheren Gestaltung der Garagen sowie offene Parkfläche ohne Gebäude und fasst die relevanten rechtlichen Anforderungen zusammen. Darüberhinaus geht VDI-Expertenempfehlung auf vorbeugendende sowie abwehrende Maßnahmen ein und formuliert Anforderungen an Ladestationen und Energiespeichersysteme.
Früheste Branddetektion mit Ansaugrauchmeldern
Zusätzlich zu den Vorgaben der Muster-Garagenverordnung empfiehlt der VDI bezogen auf die Branddetektion eine lokale Branderkennung im Bereich der Ladeplätze, bspw. mittels Ansaugrauchmeldern. Im Gegensatz zu punktförmigen Rauchmeldern, die erst dann auslösen, wenn der Rauch die Messkammer auf Deckenhöhe erreicht, saugen Ansaugrauchmelder über eine Ansaugleitung (Rohrsystem) permanent Luft aus dem Überwachungsbereich an und analysieren sie auf Rauchpartikel, die sowohl in der „Off-Gassing“-Phase einer defekten Batterie, als auch in der Phase eines Brandes mit offener Flamme entstehen. So wird beispielsweise mit dem Ansaugrauchmelder SecuriRAS ASD von Securiton Deutschland, der Brandherd bereits in der Entstehungsphase erkannt und die Leitstelle oder die Feuerwehr sofort alarmiert.
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