Videoüberwachung hat beim Schutz von Grundstücken und Gebäuden sowie einer Vielzahl von Anwendungen einen hohen Stellenwert. Aber wie kann z. B. ein unberechtigter Zugang auf ein Gelände erkannt werden? Die Vielzahl der heute eingesetzten Videoüberwachungssysteme dient noch immer nur der reinen Beobachtung und somit der Recherche nach einem Ereignis. Doch dann ist es meist zu spät für wirksame Interventionsmaßnahmen, um Schlimmeres zu verhindern. Und was bleibt ist einzig die Sichtung von Aufzeichnungen zur Nachvollziehbarkeit der Geschehnisse. Abhilfe bietet hier der Einsatz umfassender Videosicherheitssysteme mit intelligenten Videobildanalysen von Securiton Deutschland.
Gefahren erkennen – automatisiert in Echtzeit
Ob längeres Verweilen an der Grundstücksgrenze oder unberechtigte Zutritte auf das Gelände: Das Videosicherheitssystem IPS VideoManager meldet Gefahrensituationen automatisiert in Echtzeit – zuverlässig und rund um die Uhr. Im Hintergrund werden hierfür mit Hilfe intelligenter Videobildanalysen zahlreiche Parameter ausgewertet, um zu gewährleisten, dass Meldungen und Alarme wirklich nur in Gefahrensituationen generiert werden. Störeinflüsse wie z. B. Vogelflug, sich im Wind bewegender Bewuchs oder Schattenwurf durch Fremdlicht werden auf ein Minimum reduziert. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht kommen Kombinationen aus Wärmebild und Videobildanalyse zum Einsatz. Durch Wärmeabstrahlung der Objekte wird ein Bild generiert und der Videoanalyse zur Verfügung gestellt. Steuerbare Kameras liefern in Gefahrensituationen bzw. im Alarmfall zusätzliche Informationen.
Höchstmaß an Sicherheit und Bedienkomfort
Securiton Deutschland kombiniert Videobildanalyse und Videomanagement aus einem Guss. Im Ereignisfall bekommt das Sicherheitspersonal Gefahrenmeldungen automatisiert über Live-Bild-Einblendungen angezeigt. Zusätzliche Informationen erhält der Bediener des Systems zu Lageplänen, über hinterlegte Maßnahmentexte und anhand ergänzender Bilder von beweglichen Kameras. IPS VideoManager kann Freund von Feind unterscheiden, indem wiederkehrende Personen erkannt werden. Die Systemlösung unterscheidet Tiere von Menschen und überwacht sich sogar selbst gegen Sabotageakte. Dem Schutzpersonal bietet sie sehr gute Orientierung auf einer intuitiv bedienbaren Nutzeroberfläche.
Setzen auch Sie auf unser Know-how: Informieren Sie sich gerne umfassend zu unserem Kompetenzbereich Videosicherheit.
Auch interessant: Kürzlich führte die Redaktion der GIT-Sicherheit ein Interview mit Frank Betsch und Peter Treutler von Securiton Deutschland zum Thema.
Kommentare (2)
Ronny Marzin
amVielen Dank für eine kurze Info
Securiton Deutschland
amvielen Dank für Ihre Frage.
In welchen Situationen Videoüberwachung rechtlich erlaubt ist, ist immer von den Datenschutzbestimmungen Ihres Landes und der Situation abhängig. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine rechtsberatende Stellung nehmen können.
Wir gehen davon aus, dass Sie sich und zugleich Ihrem Mieter mit der Videoüberwachung etwas Gutes tun und sich schützen möchten. Deshalb empfehlen wir Ihnen offen mit ihm über Ihr Vorhaben und Ihr Sicherheitsbedürfnis zu sprechen. Zeigen Sie ihm die Kameraausschnitte, das schafft Vertrauen und Akzeptanz. Denn schlussendlich zählt: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wenn Sie eine rechtssichere Aussage wünschen, bitten wir Sie einen Anwalt zu kontaktieren. Wir hoffen Ihnen etwas Klarheit verschafft zu haben.
Kommentare (2)
Ronny Marzin
amVielen Dank für eine kurze Info
Securiton Deutschland
amvielen Dank für Ihre Frage.
In welchen Situationen Videoüberwachung rechtlich erlaubt ist, ist immer von den Datenschutzbestimmungen Ihres Landes und der Situation abhängig. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine rechtsberatende Stellung nehmen können.
Wir gehen davon aus, dass Sie sich und zugleich Ihrem Mieter mit der Videoüberwachung etwas Gutes tun und sich schützen möchten. Deshalb empfehlen wir Ihnen offen mit ihm über Ihr Vorhaben und Ihr Sicherheitsbedürfnis zu sprechen. Zeigen Sie ihm die Kameraausschnitte, das schafft Vertrauen und Akzeptanz. Denn schlussendlich zählt: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wenn Sie eine rechtssichere Aussage wünschen, bitten wir Sie einen Anwalt zu kontaktieren. Wir hoffen Ihnen etwas Klarheit verschafft zu haben.